Lösung

NISV-Konformität

Konformität mit der Schweizer Verordnung: Planungsunterstützung, Prognosen und Massnahmenstrategien.

Die Schweizer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) legt für Orte mit empfindlicher Nutzung einen Anlagegrenzwert von 1 µT fest. Wir übernehmen die Verantwortung, diesen Grenzwert nachzuweisen und einzuhalten.

Frühzeitige Prognose

Konformitätsrisiken werden bereits in der Planungsphase erkannt, wenn Massnahmen nur einen Bruchteil einer Nachrüstung kosten.

Massnahmenstrategie

Layoutänderungen, Phasenoptimierung, Abstand, Kompensationsschleifen und Abschirmung nach Kosten-Nutzen-Verhältnis priorisiert.

Dossier & Verteidigung

Vollständige Gesuchsunterlagen und technische Begleitung während des Bewilligungsverfahrens.

Projekt starten

Sagen Sie uns, welchen Feldwert Sie brauchen. Wir sagen Ihnen, wie Sie ihn erreichen.

Eine erste Einschätzung durch einen unserer Ingenieure ist kostenlos und dauert meist weniger als 48 Stunden.