Regulierung · 8 Min. read

Wie funktioniert die NISV in der Schweiz?

Die Schweizer NISV zählt zu den strengsten Verordnungen zu nichtionisierender Strahlung weltweit. So gilt der Anlagegrenzwert von 1 µT in der Praxis.

Zwei Grenzwertstufen

Die NISV unterscheidet Immissionsgrenzwerte, abgeleitet von ICNIRP und auf den akuten Gesundheitsschutz ausgerichtet, von Anlagegrenzwerten, die vorsorglich für einzelne Anlagen gelten.

Für 50-Hz-Anlagen beträgt der Anlagegrenzwert 1 µT, bewertet an Orten mit empfindlicher Nutzung im Betriebszustand mit dem höchsten Feld.

Orte mit empfindlicher Nutzung

Dazu zählen Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig über längere Zeit aufhalten: Wohnungen, Büros, Schulen, Spitäler sowie ausgeschiedene, aber noch nicht überbaute Parzellen.

Technikräume, Gänge, Garagen und Lagerflächen gelten in der Regel nicht als Orte mit empfindlicher Nutzung, was häufig praktischen Gestaltungsspielraum eröffnet.

Der Bewilligungsweg

Ein Konformitätsdossier wird zusammen mit dem Bau- oder Anlagegesuch eingereicht. Es muss Quellen, Ströme, Geometrie und das resultierende prognostizierte Feld an allen relevanten Punkten dokumentieren.

Kantonale Behörden prüfen das Dossier, und nach Inbetriebnahme sind in der Regel Abnahmemessungen erforderlich. Frühzeitige Konformitätsplanung ist weit günstiger als eine nachträgliche Abschirmung in einem fertigen Gebäude.

Projekt starten

Sagen Sie uns, welchen Feldwert Sie brauchen. Wir sagen Ihnen, wie Sie ihn erreichen.

Eine erste Einschätzung durch einen unserer Ingenieure ist kostenlos und dauert meist weniger als 48 Stunden.